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Abo auf Smartphone AGB

Für den Neuabschluss eines Abonnement oder die Verwaltung eines bestehenden Abonnement über die Rheinbahn App ist ein HandyTicket Deutschland Account bei der Rheinbahn AG notwendig. Die Verwaltung eines Abonnement kann ausschließlich über die Rheinbahn App vorgenommen werden.

1. Wechsel von einer Chipkarte auf ein HandyTicket
Eine Fahrberechtigung für den VRR (das ÖPNV Ticket) darf ausschließlich auf einem Trägermedium gleichzeitig genutzt werden.
Nachdem Sie sich für den Wechsel der Fahrberechtigung von dem Trägermedium "Chipkarte" auf das Trägermedium "HandyTicket/Barcode" entschieden haben, wird die Chipkarte automatisch gesperrt. Als Inhaber einer Chipkarte sind Sie nach dem erfolgreich durchgeführten Wechsel (nach erhalt des Abonnements als HandyTicket) dazu verpflichtet die ungültige Chipkarte in einem Rheinbahn KundenCenter abzugeben oder postalisch zukommen zu lassen.

Bei Verlust oder nicht Abgabe der Chipkarte, wird Ihnen eine Gebühr von 10,00 EUR in Rechnung gestellt.

2. HandyTicket AGB
Die bereits zugestimmten AGB für die Nutzung des HandyTicket gelten weiter und werden durch diese AGB erweitert.
AGB zum HandyTicket

3. Zurück zur Chipkarte wechseln
Der Wechsel von einem HandyTicket in der Rheinbahn App ("Barcode-Ticket") zurück auf eine Chipkarte ist nur vor Ort in einem unserer Rheinbahn KundenCenter möglich.

3. Kontrollemdium Telefonnummer ausgeschlossen
Jedes Abonnement welches als HandyTicket in der Rheinbahn App genutzt wird ist ausschließlich in Verbindung mit dem im HandyTicket Deutschland hinterlegten Kontrollmedium gültig.
Das Kontrollmeidum "Telefonnummer" ist nicht in Verbindung mit einem Abonnement gültig. Bei der Bezahlart "Handy-Rechnung/Mobilfunkabrechnung" wird das Kontrollemedium "Telefonnummer" automatisch hinterlegt.
Bitte wechseln Sie dieses unter rheinbahn.de/handyticket Ihr Kontrollemdium.


HandyTicket Hotline:

01803504036 0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.